Rechtsprechung
   BVerwG, 16.01.1963 - VI C 10.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,441
BVerwG, 16.01.1963 - VI C 10.61 (https://dejure.org/1963,441)
BVerwG, Entscheidung vom 16.01.1963 - VI C 10.61 (https://dejure.org/1963,441)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Januar 1963 - VI C 10.61 (https://dejure.org/1963,441)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,441) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versorgung der ehemaligen Berufssoldaten - Berücksichtigung der Rückdatierung des Offizierspatents im Rahmen des Beförderungsschnitts - Berücksichtigung von Studienzeiten im Rahmen des Beförderungsschnitts - Anspruch auf Erhöhung des Grundgehaltsatzes sowie auf Erhöhung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.09.1962 - II C 124.60
    Auszug aus BVerwG, 16.01.1963 - VI C 10.61
    Im Hinblick darauf, daß die Revision ihre bisherigen Bedenken nicht mehr aufrechterhält, erübrigt sich eine eingehende Erörterung der Verfassungsmäßigkeit des Beförderungsschnitts im Rahmen des Gesetzes zu Art. 131 GG (vgl. hierzu neuerdings das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1962 - BVerwG II C 124.60 -).

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß die Zeit der Rückdatierung des Leutnantspatents des Klägers auf den 29. Januar 1915 bei der Berechnung des zur Verfügung stehenden Beförderungszeitraums nicht zu berücksichtigen ist, hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts inzwischen im Urteil vorn 27. September 1962 - BVerwG II C 124.60 - für einen insoweit gleichen Sachverhalt als zutreffend anerkannt.

  • BVerwG, 28.04.1959 - II C 362.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1963 - VI C 10.61
    Zwar habe das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vorn 28. April 1959 - BVerwG II C 362.57 - (Buchholz BVerwG 234, § 31 G 131 Nr. 3) in dem dort zur Entscheidung gestellten Sachverhalt hinsichtlich der Anwendung des Beförderungsschnitts auf ehemalige Berufssoldaten das Datum des Offizierspatents für maßgeblich erachtet.

    "Von dem Grundsatz, daß eine Ernennung nur vom Zeitpunkt des Eintritts ihrer Wirksamkeit an zu berücksichtigen ist, hat der Senat zwar in seinem Urteil vom 28. April 1959 - BVerwG II C 362.57 -, auf das die Revision hinweist, eine Ausnahme zugelassen, jedoch nur für den Fall, daß bei der Beförderung eines Offiziers das Patent ausschließlich deshalb zurückdatiert worden ist, weil der betreffende Offizier während seiner Kriegsgefangenschaft nicht befördert werden konnte und nur aus diesem Grunde in den regelmäßigen Beförderungsturnus wieder eingeordnet werden sollte.

  • BVerwG, 17.01.1961 - II C 29.60

    Festsetzung der Versorgungsbezüge für frühere Berufssoldaten - Berechnung der

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1963 - VI C 10.61
    Das Berufungsgericht wird nunmehr - auch unter Beachtung der Gesichtspunkte des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 1961 - BVerwG II C 29.60 - (Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 1 = ZBR 1961 S. 184 = RiA 1961 S. 157) zu ermitteln haben, ob der Kläger während der Zeit seines Studiums besondere technische und wirtschaftliche Fachkenntnisse erworben hat, die für die Wahrnehmung des Amtes eines Offiziers (Referenten) im Heereswaffenamt (Prüfwesen) nicht nur förderlich waren, sondern darüber hinaus - tatsächlich - gefordert wurden.
  • BVerwG, 13.06.1962 - VI C 167.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1963 - VI C 10.61
    Dies kann der Fall sein, wenn er während dieser Zeit z.B. durch prak- , tische Tätigkeit an einer wissenschaftlichen Forschungsstätte oder in anderer Weise neben der laufbahnrechtlich als Mindestvoraussetzung vorgeschriebenen Hochschul- oder Fachschulausbildung besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten erwirbt, die eine notwendige Voraussetzung, also nicht nur förderlich für die Wahrnehmung des Amtes sind (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 13. Juni 1962 - BVerwG VI C 167.59 -).
  • BVerwG, 15.01.1959 - II C 174.57
    Auszug aus BVerwG, 16.01.1963 - VI C 10.61
    Daß die Anwendung des Beförderungsschnitts auch nicht deswegen ausgeschlossen ist, weil der Kläger Unfallruhegehalt (§ 34 G 131) erhält, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 8, 105 [BVerwG 15.01.1959 - II C 174/57]).
  • BVerwG, 23.10.1958 - II C 200.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1963 - VI C 10.61
    Das von der Revision angeführte Urteil des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1958 - BVerwG II C 200.57 - betrifft eine ganz andere Rechtsfrage, nämlich den Begriff des erstmaligen berufsmäßigen Eintritts in die frühere Wehrmacht im Sinne des § 53 G 131; diese Entscheidung hat daher keine Bedeutung für die Auslegung der insoweit eindeutigen Regelung des § 4 Abs. 1 Nr. 3 der 1. DVO zum G 131 (F. 1955).
  • BVerwG, 26.05.1966 - II C 43.63

    Rückverweisung zur Verhandlung und Entscheidung - Wahrnehmung des Amtes eines

    Eine solche Auffassung ließe sich aus dem Sinn und dem Wortlaut des § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG nicht herleiten und stünde im Widerspruch zu der im Schrifttum und in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vertretenen Auffassung, daß Zeiten praktischer Tätigkeit "besondere Fachkenntnisse" zwar nicht stets oder in der Regel, aber doch im Einzelfall unter besonderen Umständen vermitteln können (vgl. Plog-Wiedow, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, Stand Februar 1965, § 116 Rdnr. 14 und § 116 a Rdnr. 1;Urteil vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 3 S. 16, 17]; BVerwGE 15, 291 [295]).

    Richtig ist allerdings, daß § 116 a Satz 2 BBG - in der ursprünglichen Fassung vom 18. September 1957 und auch in der seit dem 1. Oktober 1961 geltenden neuen Fassung - im Verhältnis zu § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG eine Sonderregelung darstellt (ebensoUrteile vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 - [a.a.O.] undvom 16. September 1965 - BVerwG II C 168.62 - [Auszug in NDBZ 1966 S. 45]), jedoch nicht bezüglich der Zeiten praktischer Tätigkeit schlechthin, sondern nur im Hinblick darauf, daß § 116 a Satz 2 BBG andere Zeiten praktischer Tätigkeit als § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG erfaßt.

    Zwar sind unter "besonderen Fachkenntnissen" im Sinne des § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG nur solche Kenntnisse zu verstehen, die über das Maß der an wissenschaftlichen Hochschulen oder Fachschulen vermittelten allgemeinen oder weiterbildenden Kenntnisse hinausgehen (vgl.Urteil vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 - [a.a.O.]; BVerwGE 15, 291 [295 f.]) und nicht nur den Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen für den Eingang in die Laufbahn genügen (vgl. Plog-Wiedow a.a.O., § 116 Rdnr. 14;Urteil vom 16. September 1965 - BVerwG II C 64.63 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 16.09.1965 - II C 168.62

    Rechtsmittel

    Hinsichtlich der hier in Rede stehenden Zeiten ist § 116 a BBG im Verhältnis zu § 116 BBG die Spezialvorschrift; § 116 BBG kann daher, wenn überhaupt, nur solche Praktikanten- und Studienzeiten erfassen, die nicht "Voraussetzung für die Ablegung der für eine Laufbahn vorgeschriebenen ersten Staats- und Hochschulprüfung" sind (ebenso schon Urteil des VI. Senats vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 -).

    Es kommt hinzu, daß unter "besonderen Fachkenntnissen" im Sinne des § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG nur solche Kenntnisse zu verstehen sind, die über das Maß der an wissenschaftlichen Hochschulen oder Fachschulen vermittelten allgemeinen oder weiterbildenden Kenntnisse hinausgehen (ebenso Urteile des VI. Senats vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 - und vom 14. Februar 1963 - BVerwG VI C 54.61 - [BVerwGE 15, 291]).

  • OVG Niedersachsen, 05.11.2013 - 5 LB 57/13

    Anerkennung weiterer Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig bei Beschäftigungszeiten

    28 Unter derartigen Fachkenntnisse sind nur solche Kenntnisse zu verstehen, die über das Maß der an allgemeinen Schulen, Fach- oder Hochschulen vermittelten allgemeinen oder weiterbildenden Kenntnisse deutlich hinausgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.1.1963 - BVerwG 6 C 10.61 -, Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 3; Urteil vom 14.2.1963 - BVerwG 6 C 54.61 -, Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 4; Urteil vom 26.5.1966 - BVerwG 2 C 43.63 -, juris Rn. 28; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 4.2.2000 - 10 A 11479/99 -, juris Rn. 5; Fürst u. a., GKÖD, Stand: September 2013, Bd. I, Teil 3b, § 11 BeamtVG Rn. 41).

    Für die Annahme einer solchen notwendigen Voraussetzung genügt es nicht, dass die besonderen Fachkenntnisse für das Amt förderlich oder nützlich waren oder dass sie den Beamten für dieses Amt haben besonders geeignet erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.1.1963, a. a. O.; Beschluss vom 3.10.1984 - BVerwG 2 B 82.84 -, Buchholz 232.5 § 11 BeamtVG Nr. 2; Nds. OVG, Beschluss vom 11.4.2000 - 2 L 4037/98 - Bay. VGH, Urteil vom 24.7.2001 - 3 B 96.292 -, juris Rn. 35; Hess. VGH, Urteil vom 24.6.2008 - 1 UE 2602/07 -, juris Rn. 34; Fürst, a. a. O., § 11 BeamtVG Rn. 42; Groepper/Tegethoff, in: Plog/Wiedow, BBG, Stand: August 2013, Bd. 2, § 11 BeamtVG Rn. 71).

  • BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 4.81

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Studienzeiten - Prüfungszeiten - Rücknahme

    Wegen des engen sachlichen Zusammenhangs, in dem der nachträglich geschaffene und in § 155 Abs. 2 BBG a.F. nicht ausdrücklich genannte § 116 a BBG a.F. zu den §§ 115, 116 BBG a.F. steht (vgl. hierzu u.a. Urteil vom 16. Januar 1963 - BVerwG 6 C 10.61 - [Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 3]; BVerwGE 24, 133 [135]), kann auch über die Berücksichtigung der in § 116 a BBG a.F. geregelten Vordienstzeiten eine Vorabentscheidung im Sinne des § 155 Abs. 2 Satz 2 BBG a.F. getroffen werden (vgl. Fürst, GKÖD I, Teil 2, K § 116 a Rz 8 und K § 155 Rz 30).
  • BVerwG, 25.10.1972 - VI C 4.70

    Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten - Zurückweisung einer Kalkulation

    Zwar ist der Beweggrund des Gesetzgebers für die Einfügung dieser Vorschrift gewesen, nach der - vom früheren Recht abweichenden - Vorverlegung des Zeitpunktes, von dem an die ruhegehaltfähige Dienstzeit rechnet, einen Ausgleich in der nunmehr eingetretenen verschiedenen Ausgangslage der Beamten in den verschiedenen Laufbahnen wegen der verschieden langen Dauer der Vorbildung herbeizuführen (vgl. u.a. Urteile vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 - [Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 3 = RiA 1963, 205], vom 16. September 1965 - BVerwG II C 168.62 - [Buchholz 232 § 116 a BBG Nr. 4] und vom 19. September 1969 - BVerwG VI C 104.65 -).
  • BVerwG, 14.02.1963 - VI C 54.61

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Sollte dafür die verhältnismäßig kurze letzte Studienzeit überhaupt in Betracht kommen, so wird zu beachten sein, daß sie nach § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG nur berücksichtigt werden kann, wenn Dr. M. in ihr besondere, d.h. über das Maß der an der Hochschule vermittelten allgemeinen oder weiterbildenden Kenntnisse hinausgehende Fachkenntnisse erworben hat (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 -).
  • VG Frankfurt/Main, 11.12.2006 - 9 E 3401/05

    Teilstattgabe im Welteke - Verfahren

    Es genügt hingegen nicht, dass die Kenntnisse für die Wahrnehmung der Aufgaben des Amts förderlich und nützlich sind oder dass sie den Beamten für dieses Amt besonders geeignet erscheinen lassen (BVerwG, Urteil vom 14.02.1963 - VI C 54.61 - RiA 1963, 205; OVG NW, Urteil vom 12.07.1993 -12 A 1544/90 - RiA 1994, 202; Bayer in Plog/Wiedow/ Lemhöfer/Bayer, BBG, § 11 BeamtVG, Rn. 20 ff.; Strötz in GKÖD, § 11 BeamtVG, Rn. 40 ff.).
  • BVerwG, 03.10.1984 - 2 B 82.84

    Besondere Fachkenntnisse als notwendige Voraussetzung für die Wahrnehmung eines

    Es genügt nicht, daß die besonderen Fachkenntnisse für die Laufbahn des Beamten oder für das Amt förderlich und nützlich sind oder daß sie den Beamten für dieses Amt haben besonders geeignet erscheinen lassen (vgl. BVerwGE 15, 291 [293 ff.]; Urteile vom 16. Januar 1963 - BVerwG 6 C 10.61 - [Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 3] und vom 16. September 1965 - BVerwG 2 C 64.63 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 21]; Plog/Wiedow, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, BeamtVG § 11 Anm. 20; Fürst, GKÖD I, O § 11 Rz 29).
  • BVerwG, 30.07.1979 - 6 B 89.78

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anwendung des Rechtsgedankens der

    Eine Abweichung des Berufungsurteils von dem in der Beschwerde bezeichneten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Januar 1963 - BVerwG 6 C 10.61 - (Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 3) ist ebenfalls nicht gegeben.
  • BVerwG, 16.09.1965 - II C 64.63

    Rechtsmittel

    Die Revision verkennt dabei außerdem, daß "besondere" Fachkenntnisse nur vorliegen, wenn der Beamte besondere, über das Maß der an der Hochschule vermittelten allgemeinen oder weiterbildenden Kenntnisse hinausgehende Fachkenntnisse erworben hat (ebenso BVerwGE 15, 291 [295] unter Hinweis auf dasUrteil vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 -), und daß "besondere" Fachkenntnisse nicht vorliegen, wenn diese Fachkenntnisse nur den Eingangsvoraussetzungen der Laufbahn (hier einer Laufbahn des höheren Dienstes) genügen, die ein Bewerber nachweisen muß, welcher - wie der Kläger - zwar ein abgeschlossenes juristisches Hochschulstudium aufweisen kann, nicht aber den juristischen Vorbereitungsdienst absolviert und auch nicht die große juristische Staatsprüfung abgelegt hat.
  • OVG Bremen, 05.07.2023 - 2 LB 5/23

    Beamtenversorgungsrecht; ruhegehaltfähige Vordienstzeit; besondere

  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.1977 - X 1566/76

    Zustellungen; Anwendungsbereich des Landesverwaltungszustellungsgesetzes; Keine

  • BVerwG, 05.05.1967 - II B 11.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begriff der "besonderen"

  • BVerwG, 03.12.1969 - VI C 81.65

    Entlassung eines Beamten mangels seiner Wiederverwendung und Erfüllung der

  • BVerwG, 04.09.1969 - II C 122.67

    Rechte von amtsverdrängten Beamten - Anrechnung der Vordienstzeiten auf die

  • BVerwG, 19.09.1969 - VI C 104.65

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten eines Beamten - Festsetzung eines

  • BVerwG, 12.08.1964 - VI C 166.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.12.1963 - II C 73.61

    Streit um die Nichtberücksichtigung der vor dem Eintritt des Betroffenen in den

  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 5.64
  • BVerwG, 20.10.1967 - VI C 36.65

    Erforderlichkeit des Besitzes besonderer Fachkenntnisse für die Wahrnehmung eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht